Die EU-Richtlinie gegen Greenwashing gilt ab dem 27. September 2026: Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis sind dann unzulässig, Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein Zertifizierungssystem. Für Hotels und Reiseveranstalter wird eine GSTC-basierte Zertifizierung damit vom Marketing-Plus zur Absicherung.

Was sich rechtlich ändert
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 – der sogenannten Empowering-Consumers-Richtlinie – geht die EU gegen Greenwashing vor. Die Mitgliedstaaten wenden die neuen Vorschriften ab dem 27. September 2026 an. Ab dann sind allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ unzulässig, wenn sie nicht durch anerkannte, überprüfbare Nachweise belegt werden.
Besonders relevant für den Tourismus: Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überprüfung beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. Selbst erfundene „Öko-Labels“ ohne Prüfung durch Dritte verschwinden damit vom Markt.
Warum GSTC der richtige Referenzrahmen ist
Die Kriterien des Global Sustainable Tourism Council (GSTC) sind der weltweit anerkannte Basisstandard für Nachhaltigkeit im Tourismus. Sie decken in vier Säulen – nachhaltiges Management, sozioökonomische Auswirkungen, kulturelle Auswirkungen und Umwelt – genau die Themen ab, die Gäste, Buchungsplattformen und künftig auch der Gesetzgeber belegt sehen wollen.
Eine Zertifizierung auf GSTC-Basis macht Nachhaltigkeitsleistung unabhängig überprüfbar: Ein externes Audit bestätigt, dass die Kriterien tatsächlich umgesetzt sind. Das schützt vor Greenwashing-Vorwürfen und verschafft Sichtbarkeit auf Plattformen, die zertifizierte Häuser bevorzugt ausweisen.
Was Betriebe jetzt tun sollten
Prüfen Sie Ihre Außendarstellung: Welche Umweltaussagen treffen Sie heute auf Website, Portalen und in Prospekten – und welche davon können Sie belegen? Wer eine Zertifizierung anstrebt, sollte mit einer Bestandsaufnahme entlang der GSTC-Kriterien beginnen und die Nachweisführung (Energie-, Wasser-, Abfalldaten, Lieferanten, Arbeitsbedingungen) frühzeitig aufbauen.
Quellen und weiterführende Links
- GSTC-Kriterien (Global Sustainable Tourism Council)
- Richtlinie (EU) 2024/825 im Volltext (EUR-Lex)
- Verinorm: GSTC-orientierte Nachhaltigkeitszertifizierung im Tourismus
Stand: 22. Juli 2026. Redaktionelle Fachinformation, keine Rechtsberatung.
