International akkreditierte Organisation

EnEfG und EDL-G: Wann ein Energiemanagementsystem zur Pflicht wird

· Energiemanagement

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit hohem Energieverbrauch zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie ISO 50001 gleich mehrere Pflichten auf einmal erfüllt.

Ingenieur arbeitet an technischen Zeichnungen und Konstruktionsplänen

Die Pflicht aus dem Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh (Durchschnitt der letzten drei Jahre), ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzurichten. Die Einführung muss innerhalb von 20 Monaten abgeschlossen sein, nachdem der Schwellenwert erreicht wurde.

Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Jahresverbrauch müssen zudem Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Das Gesetz macht Energieeffizienz damit erstmals flächendeckend zur dokumentierten Managementaufgabe.

Und weiterhin: die Energieauditpflicht nach EDL-G

Unabhängig davon gilt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G): Unternehmen, die kein KMU sind, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Wer ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein EMAS-System betreibt, ist von dieser Auditpflicht befreit.

Ein zertifiziertes System nach ISO 50001 erfüllt also gleich mehrere Anforderungen auf einmal – und liefert über Energieleistungskennzahlen (EnPIs) zusätzlich die Datenbasis, mit der sich Einsparungen intern wie extern belegen lassen.

Unsere Empfehlung

Ermitteln Sie zuerst Ihren Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre über alle Standorte. Liegt er über den Schwellenwerten, führt an einem systematischen Energiemanagement kein Weg vorbei – und der Zeitplan bis zur Zertifizierung sollte die 20-Monats-Frist berücksichtigen. Wir beraten Sie gern zum Ablauf einer ISO-50001-Zertifizierung.

Quellen und weiterführende Links

Stand: 18. Juni 2026. Redaktionelle Fachinformation, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Bereit für Ihre Zertifizierung?

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – Sie erhalten kurzfristig ein transparentes Angebot mit Auditumfang und Zeitplan.

Kontaktformular öffnenAnrufen: +49 7141 5097375